Seit dem 2. November 2020 befindet sich Deutschland wieder in einem Teil-Lockdown, der das öffentliche Leben stark einschränkt. Auch die Arbeit der Büchereien und der Kirchengemeinden ist davon betroffen. Nach Beratungen in der Kultusministerkonferenz haben die meisten Bundesländer die Empfehlung für die Öffnung von Büchereien in ihren Verordnungen bzw. den Ausführungen übernommen. Es ist derzeit also gesetzlich von Seiten des Bundes und der Länder, auf die sich die Evangelische Kirche im Rheinland erstreckt, unter Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzmaßnahmen erlaubt, Büchereien für das Publikum zu öffnen.
Und trotzdem gibt es noch weitere, die ein Wörtchen mitzureden haben: Da sind zum einen die örtlichen (Gesundheits-)Behörden, die aufgrund der örtlichen Lage andere Vorgaben machen können und zum anderen die jeweiligen Presbyterien, die für ihre evangelische Bücherei zunächst einer Öffnung zustimmen und ein Hygiene- und Schutzkonzept vorlegen müssen.
Auf der einen Seite ist in der Zeit der Kontakt- und Freizeitbeschränkungen vermutlich der Bedarf an Lesestoff und Beschäftigungsmaterial besonders groß. Doch geht es auf der anderen Seite vor allem darum, zu viele Kontakte zu vermeiden und Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinem Risiko auszusetzen, sondern zu sie schützen. Deshalb sollte die Bücherei – bevor sie ihre Räume für die Öffentlichkeit und die Ausleihe öffnet – zunächst prüfen, ob auch eine kontaktlose Ausleihe (mit telefonischer oder elektronischer Vorbestellung von Medien, die zu einem vereinbarten Termin abgeholt oder geliefert werden) möglich ist oder organisiert werden kann. Im Frühjahr haben Büchereien hier schon interessante Kooperationen entwickelt: Zusammenarbeit mit dem ADFC, der Kirmesjugend, der Nachbarschaftshilfe oder andere Ehrenamts- oder Jugendgruppen oder durch den Einsatz eines Freiwilligen im sozialen Jahr. Lassen Sie sich im Blog der Büchereien für eigene Lösungen inspirieren:
https://buechereien.ekir.de/?p=11122
https://buechereien.ekir.de/?p=11220
Ergänzen Sie diesen Beitrag um Ihre aktuellen Lösungen!
Für die Hygiene- und Schutzmaßnahmen, die zuvor sichergestellt werden müssen, gibt es die zwingend durch die Verordnungen der Länder vorgeschriebenen Maßnahmen und darüber hinaus die aus bibliotheksfachlicher Sicht empfehlenswerten Maßnahmen: Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Coronazeiten
Über die Homepage der Landeskirche können Sie sich darüber hinaus über die allgemeinen aktuellen Regelungen informieren. Die Informationen werden jeweils nach den vier Bundesländern, über die sich die Evangelische Kirche im Rheinland erstreckt, differenziert dargestellt. Am Ende der Regelungen zu den einzelnen Bundesländern führt Sie der Link zu den jeweiligen Verordnungen der Landesregierungen, sodass Sie die Details im Einzelnen nachlesen können: https://news.ekir.de/inhalt/regelungen-in-vier-bundeslaendern/
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